Klient*innen gehen einen direkten Behandlungsvertrag mit Astrid Lichti-Bewegungsfreiraum als Leistungserbringer*in ein.
Nach den Regelungen des Vertragsrechts ergibt sich hieraus ein unmittelbarer Honoraranspruch der Leistungserbringer*in gegenüber Klient*innen.
Das ist unabhängig davon, ob und in welcher Höhe diese/r ggf. einen Erstattungsanspruch gegenüber einer privaten Krankenversicherung (PKV) geltend machen kann.
Somit ist auch für die Zahlungsfrist die gesetzliche Regelung bindend und nicht der Termin einer eventuellen Erstattung durch die PKV maßgeblich.
Einzelstunden
Die Einzelstunden werden nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) oder der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Für nähere Informationen klicken Sie bitte die farbig markierten Abkürzungen an.
Die erbrachten Leistungen werden den Klient*innen schriftlich in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.
Bei Absagen am selben Tag oder Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin wird der volle Stundensatz berechnet. Bei Absagen per Mail oder Telefon gilt bei Eingang nach 19 Uhr der darauffolgende Werktag als Empfangsdatum.
Kürzung der Behandlungszeit oder Verspätungen aus privaten Gründen durch Sie, begründen keine Nachleistungspflicht durch uns.
Es besteht die Möglichkeit, die vereinbarte Stunde an eine andere Person zu übertragen.
Wöchentliche Feldenkraiskurse
Gebucht wird immer ein kompletter Kursblock zu fünf, zehn, fünfzehn oder zwanzig Einheiten.
Einzelne Kursabende können als „Schnupperangebot“ gebucht werden, falls ein freier Kursplatz vorhanden ist. Die Preise für die Kurse entnehmen Sie bitte den Informationen auf meiner Homepage.
Anmeldungen sind grundsätzlich nur in schriftlicher Form (auch E-Mail), sowie nach Eingang der vollen Kursgebühr verbindlich.
Der jeweils fällige Gesamtbetrag des gebuchten Kursblockes muss vor Beginn der Kurseinheiten bezahlt worden sein. Erst nach Eingang der Gebühr ist der Kursplatz verbindlich reserviert.
Kann ein/e Teilnehmer*in zu einem Kurs nicht erscheinen kann, ist es möglich, den Kursplatz an eine andere Person zu übertragen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und berechtigt nicht, nach der Feldenkrais-Methode zu unterrichten. Die Kursleiterin haftet nicht für Personen oder Sachschäden. Die Versicherung ist Sache der einzelnen Kursteilnehmer*innen.
Die Teilnahme an einem Kurs ist kein Ersatz für eine ggf. notwendige medizinische Behandlung oder Psychotherapie.
Muss der Kurs wegen Erkrankung der Kursleiterin ausfallen, kann der Termin nachgeholt werden.
Ein Anspruch auf einen passenden Ersatztermin besteht jedoch nicht. Falls die Kursleiterin keinen Ersatztermin anbietet, erstattet Sie die Kursgebühr für diesen Termin.
Themenseminare/Feldenkrais meets-Seminare
Anmeldungen sind grundsätzlich nur in schriftlicher Form (auch E-Mail) sowie nach Eingang der vollen Seminargebühr verbindlich.
Die Themenseminare/Feldenkrais meets-Seminare finden mit mindestens vier verbindlichen Anmeldungen statt. Ist diese Mindestzahl unterschritten, kann das Seminar nicht zur ausgewiesenen Gebühr durchgeführt werden.
Falls mindestens drei Interessent*innen dies wünschen, kann das Seminar dann zu einem Aufpreis stattfinden.
Die Seminargebühr ist spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn fällig. Erst nach Eingang der Gebühr ist der Seminarplatz verbindlich reserviert.
Bei Absagen bis 10 Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € fällig.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann die volle Kursgebühr erhoben werden.
Bei Absagen per E-Mail oder Telefon gilt bei Eingang nach 19 Uhr der darauffolgende Werktag als Empfangsdatum.
Kann ein*e Teilnehmer*in zu einem Seminar nicht erscheinen, ist es möglich, den Seminarplatz an eine andere Person zu übertragen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Seminarleiterin haftet nicht für Personen oder Sachschäden. Die Versicherung ist Sache der einzelnen Kursteilnehmer.
Die Teilnahme an einem Seminar ist kein Ersatz für eine ggf. notwendige medizinische Behandlung oder Psychotherapie.
Muss das Seminar wegen Erkrankung der Seminarleiterin ausfallen, kann der Termin nachgeholt werden.
Ein Anspruch auf einen passenden Ersatztermin besteht jedoch nicht. Falls die Seminarleiterin keinen Ersatztermin anbietet, erstattet Sie die Seminargebühr für diesen Termin.
Dokumentation
Als Therapeut*innen sind wir gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum von Astrid Lichti-Bewegunsfreiraum. Wir können allerdings von Dritten (Arzt, Krankenkasse) um Einsicht gebeten werden. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation in unserer Praxis und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
Datenschutz und Datenübermittlung
Ihre Daten werden von uns datenschutzrechtlich verwaltet.
Alle Informationen, die Sie uns Therapeut*innen geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen und Beratung mit Ihnen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird das Amtsgericht Bensheim vereinbart
Datum 14. Mai 2019